In Bayern erhöht sich wegen der Folgen der Corona-Pandemie die Wertgrenzen bei Vergaben für kommunale Aufträge.
Mit der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich in der Fassung vom 7. Juli 2020 erfolgte eine deutliche Erhöhung der Wertgrenzen für Vergaben für Direktaufträge, vereinfachte Vergaben, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen kommunaler Auftraggeber
Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (Bayern)
Auch in Baden-Württemberg erhöhen sich die Schwellenwerte und Wertgrenzen im Vergaberecht (ab Januar 2020)
Bekanntmachung Schwellenwerte und Wertgrenzen im Vergaberecht (Baden-Württemberg)
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